Schulausfall

In den vergangenen Jahren kam es gelegentlich durch extreme Wetterlagen, wie z. B. Eisglätte und Stürmen zu kurzfristigen Unterrichtsausfällen, da aufgrund dieser Wetterbedingungen die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet werden konnte. Mit dieser Anordnung soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.


Als rechtliche Grundlage für einen möglichen Schulausfall gilt die Entscheidung des zuständigen Landkreises Cloppenburg. Diese wird erfahrungsgemäß erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages getroffen.


Hier können Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte Informationen über einen möglichen Schulausfall erhalten:


Die Eltern und Erziehungsberechtigten haben aber immer das Recht, die Schülerinnen und Schülern, auch zu Hause zu behalten, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Auch können die Kinder in einem solchen Fall eher von der Schule abgeholt werden, selbst dann, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. Dieser Tag gilt jedoch dann als Fehltag und muss entsprechend entschuldigt werden.


Grundsätzlich ist in der Schule jedoch für die Kinder, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, eine Betreuungsmöglichkeit eingerichtet.